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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §41;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1995/02/21 94/07/0028 2Stammrechtssatz
Wird eine Berufung im wasserrechtlichen Bewilligungsverfahren wegen fehlender Parteistellung zurückgewiesen statt richtigerweise wegen Präklusion abgewiesen und wird dem Berufungswerber inhaltlich eine Sachentscheidung nicht verweigert, so kann er in dem vom Beschwerdepunkt umfaßten Recht auf meritorische Entscheidung über seine Berufung im gegenständlichen wasserrechtlichen Bewilligungsverfahren nicht verletzt sein.
Schlagworte
Rechtliche Wertung fehlerhafter Berufungsentscheidungen Rechtsverletzung durch solche EntscheidungenInhalt der Berufungsentscheidung Voraussetzungen der meritorischen Erledigung Zurückweisung (siehe auch §63 Abs1, 3 und 5 AVG)Voraussetzungen des Berufungsrechtes Berufungsrecht und Präklusion (AVG §42 Abs1)European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1998:1997070126.X02Im RIS seit
12.11.2001Zuletzt aktualisiert am
19.05.2016