RS Vwgh 1998/5/27 98/15/0062

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Veröffentlicht am 27.05.1998
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §215 Abs4;
BAO §239 Abs1;

Rechtssatz

Dem Rückzahlungsantrag gemäß § 239 BAO ist der Erfolg zu versagen, wenn im Zeitpunkt der Antragstellung das Abgabenkonto kein Guthaben aufweist (Hinweis E 21.10.1993, 91/15/0077). Im Fall eines Rückzahlungsantrages ist grundsätzlich nur über jenen Betrag abzusprechen, der im Zeitpunkt der Antragstellung auf dem Abgabenkonto aufscheint (Hinweis E 19.1.1989, 85/14/0021).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1998150062.X01

Im RIS seit

20.11.2000

Zuletzt aktualisiert am

22.11.2018
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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