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21/01 HandelsrechtNorm
BAO §21 Abs1;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 95/13/0174Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1996/07/10 94/15/0114 4Stammrechtssatz
Das Zustandekommen einer atypischen stillen Gesellschaft zwischen der GmbH und deren beherrschendem Gesellschafter ist steuerlich nicht anzuerkennen, wenn die Einlage objektiv nur den wirtschaftlichen Erfolg hat, Eigenkapital der GmbH zu ersetzen und somit an die Stelle einer wirtschaftlich gebotenen Kapitalzufuhr tritt (Hinweis E 18.10.1989, 88/13/0180).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1998:1995130171.X01Im RIS seit
19.02.2002