RS Vwgh 1998/5/27 95/13/0171

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Veröffentlicht am 27.05.1998
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §58 Abs2 impl;
BAO §288 Abs1 litd;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 95/13/0174

Rechtssatz

Die in der Begründung eines Bescheides unternommene Verweisung auf die Begründung eines anderen, dem AbgPfl gegenüber ergangenen Bescheides ist zulässig (Hinweis E 31.7.1996, 92/13/0138), soferne der Partei damit der Nachvollzug der Begründung des Bescheides nicht verwehrt wird.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1995130171.X04

Im RIS seit

19.02.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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