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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
AVG §58 Abs2 impl;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 95/13/0174Rechtssatz
Die in der Begründung eines Bescheides unternommene Verweisung auf die Begründung eines anderen, dem AbgPfl gegenüber ergangenen Bescheides ist zulässig (Hinweis E 31.7.1996, 92/13/0138), soferne der Partei damit der Nachvollzug der Begründung des Bescheides nicht verwehrt wird.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1998:1995130171.X04Im RIS seit
19.02.2002