RS Vwgh 1998/5/27 97/13/0051

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 27.05.1998
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §45 Abs2;
BAO §138 Abs1;
BAO §167 Abs2;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1992/03/25 90/13/0295 3

Stammrechtssatz

Eine Glaubhaftmachung unterliegt ebenso wie eine Beweisführung den Regeln der freien Beweiswürdigung (Hinweis E 4.6.1976, 555/76). Die Glaubhaftmachung hat den Nachweis der Wahrscheinlichkeit zum Gegenstand

(Hinweis E 16.12.1987, 87/01/0230).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1997130051.X02

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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