RS Vwgh 1998/5/28 94/15/0074

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Veröffentlicht am 28.05.1998
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1988 §16 Abs1;
EStG 1988 §20 Abs1 Z1;

Rechtssatz

Beim Schulgeld, das seine Ursache ausschließlich in den persönlichen Lebensverhältnissen (Unterhaltsverpflichtung) des Steuerpflichtigen hat, handelt es sich um keine Aufwendungen oder Ausgaben, die unter den Begriff der Sicherung und Erhaltung der Einkünfte fallen. Aus der Sicht der Erwerbstätigkeit des Steuerpflichtigen ergibt sich somit kein Zusammenhang dieser Aufwendungen mit der Erwerbstätigkeit selbst.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1994150074.X03

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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