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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §16 Abs1;Rechtssatz
Beim Schulgeld, das seine Ursache ausschließlich in den persönlichen Lebensverhältnissen (Unterhaltsverpflichtung) des Steuerpflichtigen hat, handelt es sich um keine Aufwendungen oder Ausgaben, die unter den Begriff der Sicherung und Erhaltung der Einkünfte fallen. Aus der Sicht der Erwerbstätigkeit des Steuerpflichtigen ergibt sich somit kein Zusammenhang dieser Aufwendungen mit der Erwerbstätigkeit selbst.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1998:1994150074.X03Im RIS seit
11.07.2001