RS Vwgh 1998/5/28 96/15/0229

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Veröffentlicht am 28.05.1998
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Index

32/04 Steuern vom Umsatz

Norm

UStG 1972 §16 Abs1;

Rechtssatz

Ist der Kaufvertrag zustandegekommen und der Kaufgegenstand geliefert, kann eine Minderung des umsatzsteuerlichen Entgelts iSd § 16 Abs 1 UStG 1972 angenommen werden, wenn durch eine Willensäußerung beider Vertragsparteien des Kaufgeschäfts eine Vereinbarung über die Absenkung des Kaufpreises zustandekommt. Ein bloßes Anerbieten des Verkäufers reicht hiezu nicht aus. Ist zusätzlich auch der Kaufpreis in voller Höhe bereits entrichtet, hat eine Entgeltsminderung im umsatzsteuerlichen Sinn zur Voraussetzung, daß das genannte Angebot des Verkäufers durch die Einlösung der Gutschrift in Anspruch genommen wird.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1996150229.X04

Im RIS seit

19.02.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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