RS Vwgh 1998/5/28 96/15/0220

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Veröffentlicht am 28.05.1998
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
32/04 Steuern vom Umsatz

Norm

UStG 1994 §11 Abs1 Z3;
VwRallg;

Beachte

Serie (erledigt im gleichen Sinn):96/15/0223 E 28. Mai 1998

Rechtssatz

Als handelsübliche Bezeichnung kann jede im allgemeinen Geschäftsverkehr für einen Gegenstand allgemein verwendete Bezeichnung gesehen werden.

Schlagworte

Definition von Begriffen mit allgemeiner Bedeutung VwRallg7 handelsübliche Bezeichnung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1996150220.X03

Im RIS seit

05.03.2002

Zuletzt aktualisiert am

18.11.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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