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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §311 Abs1;Rechtssatz
Allein dadurch, daß die Behörde dem AbgPfl noch weiter Gelegenheit gab, den erforderlichen Nachweis zu erbringen, kann von einem ausschließlichen Verschulden auf ihrer Seite an der Verzögerung keine Rede sein (Hinweis Walter/Thienel, Verwaltungsverfahrensgesetze I/2, E 332 bis 334).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1998:1995160280.X02Im RIS seit
20.11.2000