RS Vwgh 1998/5/28 95/16/0280

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Veröffentlicht am 28.05.1998
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §311 Abs1;
BAO §311 Abs2;
BAO §311 Abs4;

Rechtssatz

Allein dadurch, daß die Behörde dem AbgPfl noch weiter Gelegenheit gab, den erforderlichen Nachweis zu erbringen, kann von einem ausschließlichen Verschulden auf ihrer Seite an der Verzögerung keine Rede sein (Hinweis Walter/Thienel, Verwaltungsverfahrensgesetze I/2, E 332 bis 334).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1995160280.X02

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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