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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §115 Abs1;Rechtssatz
Die einkommensteuerliche Erfassung eines Vorteils bedarf jedenfalls der Feststellung, daß die Person, der der Vorteil zugekommen ist, eine einkommensteuerlich relevante Tätigkeit entfaltet hat und daß ein Zusammenhang zwischen dieser Tätigkeit und dem Vermögensvorteil besteht.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1998:1996150114.X04Im RIS seit
20.11.2000