RS Vwgh 1998/5/28 96/15/0009

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Veröffentlicht am 28.05.1998
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Index

32/04 Steuern vom Umsatz

Norm

UStG 1972 §1 Abs1 Z2;
UStG 1972 §2 Abs1;

Rechtssatz

Bei Aufgabe eines Betriebes wird ein Eigenverbrauch verwirklicht, wobei der Zeitpunkt des so verwirklichten Eigenverbrauchs in der Regel mit der Betriebsaufgabe im Sinn des EStG zusammenfällt. Vom Fortbestand der Unternehmereigenschaft im Sinn des UStG kann dann ausgegangen werden, wenn der Unternehmer erklärt, er werde nach der formalen Betriebseinstellung oder nach der Aufgabe der bisher ausgeübten gewerblichen oder beruflichen Tätigkeit mit der vorhandenen Betriebseinrichtung anderweitig unternehmerisch tätig werden (Hinweis E 25.1.1995, 94/15/0023).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1996150009.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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