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32/04 Steuern vom UmsatzNorm
UStG 1972 §1 Abs1 Z2;Rechtssatz
Bei Aufgabe eines Betriebes wird ein Eigenverbrauch verwirklicht, wobei der Zeitpunkt des so verwirklichten Eigenverbrauchs in der Regel mit der Betriebsaufgabe im Sinn des EStG zusammenfällt. Vom Fortbestand der Unternehmereigenschaft im Sinn des UStG kann dann ausgegangen werden, wenn der Unternehmer erklärt, er werde nach der formalen Betriebseinstellung oder nach der Aufgabe der bisher ausgeübten gewerblichen oder beruflichen Tätigkeit mit der vorhandenen Betriebseinrichtung anderweitig unternehmerisch tätig werden (Hinweis E 25.1.1995, 94/15/0023).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1998:1996150009.X01Im RIS seit
20.11.2000