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90/01 StraßenverkehrsordnungNorm
BodenmarkierungsV 1996 §22 Z1;Rechtssatz
Der VwGH sieht sich im Hinblick auf die speziell für die Aufstellung von Fahrzeugen durch Bodenmarkierungen getroffene Regelung des § 9 Abs 7 StVO hinsichtlich der nach § 22 Z 1 BodenmarkierungsV 1996 getroffenen Definition für "Parkplätze", die im übrigen nur auf die nachfolgenden Bestimmungen dieser V anzuwenden ist, nicht veranlaßt, von seiner bisherigen Judikatur abzugehen, wonach von einem Parkplatz iSd § 23 Abs 1 StVO nur dann die Rede sein kann, wenn ein entsprechendes Hinweiszeichen nach § 53 Abs 1 Z 1a StVO angebracht ist (Hinweis E 27.2.1981, 02/2863/80).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1998:1998020014.X02Im RIS seit
18.02.2002Zuletzt aktualisiert am
28.04.2011