RS Vwgh 1998/5/29 95/02/0438

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Veröffentlicht am 29.05.1998
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Index

90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

StVO 1960 §97 Abs4;

Rechtssatz

Eine Anordnung nach § 97 Abs 4 StVO setzt nicht eine Übertretung eines in der StVO enthaltenden Gebotes und Verbotes voraus. Vielmehr kann Inhalt einer solchen Anordnung sogar ein Verhalten sein, das ansonsten in der StVO gerade nicht vorgesehen ist.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1995020438.X09

Im RIS seit

18.02.2002

Zuletzt aktualisiert am

12.11.2015
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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