RS Vwgh 1998/5/29 96/02/0130

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Veröffentlicht am 29.05.1998
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
60/02 Arbeitnehmerschutz

Norm

ASchG 1972 §31 Abs2 litp;
VStG §5 Abs1;
VStG §9 Abs2;

Rechtssatz

Unter dem Gesichtspunkt des § 5 Abs 1 zweiter Satz VStG ist es im Hinblick auf ein das Verschulden ausschließendes "wirksames (ausreichendes) Kontrollsystem" (Hinweis E 2.5.1995, 95/02/0026) nicht ausreichend, daß der Besch eine Filiale einmal wöchentlich kontrolliert bzw im Falle von Warenanlieferungen in seiner Gegenwart umgehend Maßnahmen setzt, falls er Übertretungen von Arbeitnehmerschutzvorschriften wahrnimmt.

Schlagworte

Verantwortung für Handeln anderer Personen Besondere Rechtsgebiete Arbeitsrecht Arbeiterschutz

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1996020130.X02

Im RIS seit

08.11.2001

Zuletzt aktualisiert am

18.06.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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