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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
ASchG 1972 §31 Abs2 litp;Rechtssatz
Unter dem Gesichtspunkt des § 5 Abs 1 zweiter Satz VStG ist es im Hinblick auf ein das Verschulden ausschließendes "wirksames (ausreichendes) Kontrollsystem" (Hinweis E 2.5.1995, 95/02/0026) nicht ausreichend, daß der Besch eine Filiale einmal wöchentlich kontrolliert bzw im Falle von Warenanlieferungen in seiner Gegenwart umgehend Maßnahmen setzt, falls er Übertretungen von Arbeitnehmerschutzvorschriften wahrnimmt.
Schlagworte
Verantwortung für Handeln anderer Personen Besondere Rechtsgebiete Arbeitsrecht ArbeiterschutzEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1998:1996020130.X02Im RIS seit
08.11.2001Zuletzt aktualisiert am
18.06.2009