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41/01 SicherheitsrechtNorm
SPG 1991 §88;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 97/01/0279Rechtssatz
Bei einer "Richtlinienbeschwerde" gemäß § 89 SPG 1991 handelt es sich um den Sonderfall einer Dienstaufsichtsbeschwerde, in der die Verletzung einer Richtlinie nach der SPG RichtlinienV 1993, BGBl Nr 266/1993, welche einen Verhaltenskodex für Exekutivorgane bei der Ausübung von Befugnissen festlegt, die durch Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes bei Erfüllung ihrer Aufgaben - insbesondere jener, die durch Ausübung verwaltungsbehördlicher Befehlsgewalt und Zwangsgewalt zu besorgen sind (vgl § 1 SPG RichtlinienV 1991) - geltend gemacht wird.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1998:1997010278.X02Im RIS seit
20.02.2002