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41/01 SicherheitsrechtNorm
SPG 1991 §89;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 97/01/0279Rechtssatz
Eine gesetzliche Regelung, wonach die "Richtlinienbeschwerde" wegen eines bestimmten Handelns von Organen des öffentlichen Sicherheitsdienstes nur erhoben werden kann, wenn nicht wegen desselben Handelns eine Beschwerde wegen Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehlsgewalt und Zwangsgewalt möglich ist, existiert nicht.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1998:1997010278.X03Im RIS seit
20.02.2002