RS Vwgh 1998/6/2 97/01/0278

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Veröffentlicht am 02.06.1998
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Index

41/01 Sicherheitsrecht

Norm

SPG 1991 §89;
SPG RichtlinienV 1993;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 97/01/0279

Rechtssatz

Eine gesetzliche Regelung, wonach die "Richtlinienbeschwerde" wegen eines bestimmten Handelns von Organen des öffentlichen Sicherheitsdienstes nur erhoben werden kann, wenn nicht wegen desselben Handelns eine Beschwerde wegen Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehlsgewalt und Zwangsgewalt möglich ist, existiert nicht.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1997010278.X03

Im RIS seit

20.02.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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