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32 SteuerrechtNorm
B-VG Art140 Abs1 / GegenstandslosigkeitLeitsatz
Einstellung des Gesetzesprüfungsverfahrens hinsichtlich einer Bestimmung des Erbschafts- und Schenkungssteuergesetzes betreffend die Befreiung von Zuwendungen öffentlich-rechtlicher Körperschaften - wie jener des ORF im Gegensatz zu privaten Rundfunkbetreibern - von der Schenkungssteuerpflicht in Folge Zurückziehung der Beschwerde im Anlassfall; keine Klaglosstellung durch behördliche EinflussnahmeSpruch
Das Beschwerdeverfahren wird eingestellt.
Begründung
Begründung:
Mit Schriftsatz vom 14. Februar 2005, beim Verfassungsgerichtshof eingelangt am 17. Februar 2005, zog die beschwerdeführende Partei ihre Beschwerde zurück. Das Verfahren war daher einzustellen.
Dies konnte gemäß §19 Abs3 Z3 VfGG ohne weiteres Verfahren in nichtöffentlicher Sitzung beschlossen werden.
Schlagworte
Erbschafts- und Schenkungssteuer, Steuerbefreiungen, VfGH / Anlaßverfahren, VfGH / Gegenstandslosigkeit, VfGH / Klaglosstellung, VfGH / Präjudizialität, VfGH / ZurücknahmeEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:2005:B630.2003Dokumentnummer
JFT_09949698_03B00630_00