RS Vwgh 1998/6/5 96/19/2254

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Veröffentlicht am 05.06.1998
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Index

10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

AufG 1992 §6 Abs2;
B-VG Art7 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1997/04/18 96/19/0126 1 (hier: der Fremde beruft sich darauf, daß sämtlichen übrigen Verwandten Aufenthaltsbewilligungen erteilt worden wären).

Stammrechtssatz

Wird einem Fremden, nicht jedoch seiner Mutter, trotz Antragstellung im Inland eine Aufenthaltsbewilligung erteilt, kann dieser Umstand dem Antrag der Mutter auf Erteilung der Bewilligung selbst dann nicht zum Erfolg verhelfen, wenn die Entscheidung in Ansehung des Sohnes der Fremden mit ihrem Fall sachbezogen vergleichbar und rechtswidrig ist, weil niemand einen Anspruch darauf hat, daß sich eine Behörde, die sich in anderen Fällen rechtswidrig verhält, auch ihm gegenüber rechtswidrig verhalte.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1996192254.X01

Im RIS seit

02.05.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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