RS Vwgh 1998/6/5 97/19/1643

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Veröffentlicht am 05.06.1998
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

AufG 1992 §6 Abs2;
AVG §13a;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 86/07/0065 E 21. Oktober 1986 RS 10 (hier nur zweiter Satz)

Stammrechtssatz

Es ist nicht Aufgabe der Behörden, inhaltliche Mängel von Parteieingaben aus der Welt zu schaffen. Auch eine Beratung von Verfahrensparteien oder anderen Beteiligten in materiellrechtlicher Hinsicht zählt nicht zu den Pflichten der Behörde.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1997191643.X01

Im RIS seit

02.05.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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