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21/03 GesmbH-RechtNorm
AnfO §1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1996/10/03 95/19/1937 3Stammrechtssatz
Von Ansprüchen eines Fremden, der Gesellschafter einer GmbH und deren Geschäftsführer ist, gegen die GmbH als deren Gesellschafter sind solche, die ihm als deren Geschäftsführer zustehen könnten, zu unterscheiden. Sie sind geeignet, den Lebensunterhalt des Fremden unabhängig von der Erzielung eines Bilanzgewinnes durch die Gesellschaft schon dann iSd § 5 Abs 1 AufenthaltsG 1992 zu sichern, wenn diese voraussichtlich für die Dauer der Bewilligung über ausreichende Mittel zur Erfüllung dieser Ansprüche verfügt, ohne daß die Gefahr einer Rückforderung solcher Zahlungen als Folge einer Anfechtung nach § 28 ff KO oder § 2 ff AnfO besteht. Anfechtungsgefährdete Zahlungen wären demgegenüber zur Sicherung des Unterhaltes iSd § 5 Abs 1 AufenthaltsG 1992 nicht geeignet.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1998:1996192042.X02Im RIS seit
02.05.2001