RS Vwgh 1998/6/5 96/19/2042

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 05.06.1998
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Index

21/03 GesmbH-Recht
23/01 Konkursordnung
23/02 Anfechtungsordnung Ausgleichsordnung
41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

AnfO §1;
AnfO §2;
AufG 1992 §5 Abs1;
GmbHG §82;
KO §27;
KO §28;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1996/10/03 95/19/1937 3

Stammrechtssatz

Von Ansprüchen eines Fremden, der Gesellschafter einer GmbH und deren Geschäftsführer ist, gegen die GmbH als deren Gesellschafter sind solche, die ihm als deren Geschäftsführer zustehen könnten, zu unterscheiden. Sie sind geeignet, den Lebensunterhalt des Fremden unabhängig von der Erzielung eines Bilanzgewinnes durch die Gesellschaft schon dann iSd § 5 Abs 1 AufenthaltsG 1992 zu sichern, wenn diese voraussichtlich für die Dauer der Bewilligung über ausreichende Mittel zur Erfüllung dieser Ansprüche verfügt, ohne daß die Gefahr einer Rückforderung solcher Zahlungen als Folge einer Anfechtung nach § 28 ff KO oder § 2 ff AnfO besteht. Anfechtungsgefährdete Zahlungen wären demgegenüber zur Sicherung des Unterhaltes iSd § 5 Abs 1 AufenthaltsG 1992 nicht geeignet.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1996192042.X02

Im RIS seit

02.05.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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