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63 Allgemeines Dienst- und BesoldungsrechtNorm
B-VG Art140 Abs1 / PrüfungsumfangLeitsatz
Zurückweisung eines Gesetzesprüfungsantrags wegen zu weit gefaßtem AufhebungsantragRechtssatz
Zurückweisung eines Individualantrags auf Aufhebung des §24 Abs9 VertragsbedienstetenG 1948 als unzulässig.
Im §24 Abs9 VertragsbedienstetenG 1948 werden drei voneinander trennbare Tatbestände für die Beendigung des Dienstverhältnisses aufgezählt: nämlich Dienstverhinderungen wegen Unfall oder Krankheit oder aus Gründen des Abs7. Die Antragstellerin ist - ihrem eigenen Vorbringen zufolge - durch die gegenständliche Gesetzesstelle nur auf Grund des Tatbestandes der Dienstverhinderung wegen Krankheit in ihrer Rechtssphäre verletzt. Damit aber erweist sich der den gesamten §24 Abs9 VertragsbedienstetenG 1948 umfassende Antrag als überschießend und - allein schon aus diesem Grund - zur Gänze unzulässig (vgl. VfSlg. 11.345/1988, 11.610/1988).
Entscheidungstexte
Schlagworte
VfGH / Prüfungsumfang, VertragsbediensteteEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:1997:G341.1997Dokumentnummer
JFR_10028992_97G00341_01