RS Vwgh 1998/6/5 97/19/1386

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Veröffentlicht am 05.06.1998
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §71 Abs1 Z1;
VwGG §46 Abs1 impl;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):97/19/1387

Rechtssatz

Selbst wenn man die Auffassung vertreten wollte, daß ein Rechtsanwalt die Entgegennahme von Aufträgen einem juristischen Mitarbeiter überlassen dürfte (vgl allerdings E 27.6.1987, 86/10/0114), hat der Rechtsanwalt durch entsprechende Kontrollmaßnahmen (etwa durch eine tägliche Berichtspflicht der Konzipienten ihm gegenüber) sicherzustellen, daß er Kenntnis von den durch seinen Konzipienten in seinem Namen angenommenen Aufträgen erlangt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1997191386.X03

Im RIS seit

03.04.2001

Zuletzt aktualisiert am

10.10.2014
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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