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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §71 Abs1 Z1;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):97/19/1387Rechtssatz
Selbst wenn man die Auffassung vertreten wollte, daß ein Rechtsanwalt die Entgegennahme von Aufträgen einem juristischen Mitarbeiter überlassen dürfte (vgl allerdings E 27.6.1987, 86/10/0114), hat der Rechtsanwalt durch entsprechende Kontrollmaßnahmen (etwa durch eine tägliche Berichtspflicht der Konzipienten ihm gegenüber) sicherzustellen, daß er Kenntnis von den durch seinen Konzipienten in seinem Namen angenommenen Aufträgen erlangt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1998:1997191386.X03Im RIS seit
03.04.2001Zuletzt aktualisiert am
10.10.2014