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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AsylG 1968 §1;Rechtssatz
Da es keineswegs erforderlich ist, daß gegen den Asylwerber bereits eine tatsächliche Verfolgung stattgefunden hat, kann das Schicksal jener Personen, die derselben politischen oder gesellschaftlichen Gruppe angehören wie der Asylwerber, in dem diesen betreffenden Asylverfahren durchaus Indizwirkung haben.
Schlagworte
Beweismittel Indizienbeweise indirekter BeweisEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1998:1996200287.X01Im RIS seit
20.11.2000