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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §19 Abs1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1998/01/21 96/03/0178 2Stammrechtssatz
Die Behauptung der nicht ordnungsgemäßen bzw überhaupt nicht erfolgten Ladung vermag die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Verhandlung nich zu rechtfertigen, weil die Partei in diesem Fall nicht säumig geworden ist (Hinweis E 17.2.1981, 81/05/0013).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1998:1998030127.X01Im RIS seit
20.11.2000