RS Vwgh 1998/6/17 98/03/0060

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Veröffentlicht am 17.06.1998
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

StVO 1960 §15 Abs4;
VStG §44a Z1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 3464/80 E 9. September 1981 VwSlg 10521 A/1981 RS 1

Stammrechtssatz

Die Umschreibung der als erwiesen angenommenen Tat hat bei der Verwaltungsübertretung nach § 15 Abs 4 StVO den eingehaltenen seitlichen Abstand durch eine Entfernungsangabe, besteht sie in einer Zahl oder in einer Bandbreite zwischen zwei Zahlen, zu enthalten; es genügt nicht, lediglich die verba legalia des § 15 Abs 4 StVO wiederzugeben.

Schlagworte

"Die als erwiesen angenommene Tat" Begriff Umfang der Konkretisierung (siehe auch Tatbild)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1998030060.X01

Im RIS seit

12.06.2001

Zuletzt aktualisiert am

12.03.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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