RS Vwgh 1998/6/23 97/14/0075

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 23.06.1998
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §21 Abs1;
BAO §23 Abs1;

Rechtssatz

Vereinbarungen im Rahmen eines Mietverhältnisses, daß Zahlungen "in ihrer Höhe und Anfall vorher unbestimmt" zu leisten seien, werden unter fremdüblichen Bedingungen nicht getroffen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1997140075.X02

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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