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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §21 Abs1;Rechtssatz
Vereinbarungen im Rahmen eines Mietverhältnisses, daß Zahlungen "in ihrer Höhe und Anfall vorher unbestimmt" zu leisten seien, werden unter fremdüblichen Bedingungen nicht getroffen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1998:1997140075.X02Im RIS seit
20.11.2000