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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AlVG 1977 §1 Abs1 lita;Rechtssatz
Eine Beweisregel des Inhaltes, nur bei persönlicher Anwesenheit am Arbeitsplatz könnten nähere Umstände der Beschäftigung beurteilt werden, existiert nicht. Es entspricht durchaus der Erfahrung des täglichen Lebens, daß sich die Art und Weise der Arbeitserbringung, insbesondere ob diese in freier Gestaltung oder in Gebundenheit an Arbeitszeit, Arbeitsort oder arbeitsbezogenes Verhalten erfolgt, auch im Privatleben abbildet und daher innerhalb bestimmter Grenzen auch von Personen, welche von der eigentlichen Arbeitsleistung keine eigene Wahrnehmung haben, beurteilt werden kann.
Schlagworte
Dienstnehmer Begriff Lehrtätigkeit Vortragstätigkeit Dienstnehmer Begriff Persönliche AbhängigkeitEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1998:1995080297.X01Im RIS seit
18.10.2001