RS Vwgh 1998/6/23 95/08/0297

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Veröffentlicht am 23.06.1998
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren
62 Arbeitsmarktverwaltung
66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze

Norm

AlVG 1977 §1 Abs1 lita;
ASVG §4 Abs1 Z1;
ASVG §4 Abs2;
AVG §45 Abs2;
VwGG §42 Abs2 Z3 litc;

Rechtssatz

Eine Beweisregel des Inhaltes, nur bei persönlicher Anwesenheit am Arbeitsplatz könnten nähere Umstände der Beschäftigung beurteilt werden, existiert nicht. Es entspricht durchaus der Erfahrung des täglichen Lebens, daß sich die Art und Weise der Arbeitserbringung, insbesondere ob diese in freier Gestaltung oder in Gebundenheit an Arbeitszeit, Arbeitsort oder arbeitsbezogenes Verhalten erfolgt, auch im Privatleben abbildet und daher innerhalb bestimmter Grenzen auch von Personen, welche von der eigentlichen Arbeitsleistung keine eigene Wahrnehmung haben, beurteilt werden kann.

Schlagworte

Dienstnehmer Begriff Lehrtätigkeit Vortragstätigkeit Dienstnehmer Begriff Persönliche Abhängigkeit

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1995080297.X01

Im RIS seit

18.10.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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