RS Vwgh 1998/6/23 97/14/0149

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Veröffentlicht am 23.06.1998
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Index

61/01 Familienlastenausgleich

Norm

FamLAG 1967 §30a Abs1;
FamLAG 1967 §30c;

Rechtssatz

Aus § 30c Abs 1 und § 30c Abs 2 FamLAG, nach denen die Schulfahrtbeihilfe nach der Anzahl der Schultage in der Woche unterschiedlich hoch ist, ergibt sich, daß die Bestimmungen des § 30c Abs 1 bis § 30c Abs 3 FamLAG für die Wegstrecke zwischen dem Hauptwohnort und der Zweitunterkunft nicht anwendbar sein können.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1997140149.X01

Im RIS seit

01.06.2001

Zuletzt aktualisiert am

19.04.2018
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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