Index
62 ArbeitsmarktverwaltungNorm
AlVG 1977 §24 Abs2;Beachte
Serie (erledigt im gleichen Sinn): 96/08/0107 E 15. November 2000Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1995/12/12 95/08/0155 1Stammrechtssatz
Die Antragstellung bei einem unzuständigen Arbeitsamt löst die Wirkung der Geltendmachung nicht aus. Die Zuerkennung des Arbeitslosengeldes durch ein unzuständiges Arbeitsamt ist gesetzlich nicht begründet und es kann deshalb der Widerruf gemäß § 24 Abs 2 AlVG auch in diesem Fall erfolgen (Hinweis E 8.3.1984, 82/08/0243) (hier: Aufenthalt des Arbeitslosen in Kroatien).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1998:1995080132.X02Im RIS seit
18.10.2001