RS Vwgh 1998/6/23 95/08/0281

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Veröffentlicht am 23.06.1998
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Index

66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

Norm

ASVG §4 Abs2;
ASVG §49 Abs1;

Rechtssatz

Bei Vorhandensein eines Leistungsinteresses des Dienstgebers in bezug auf die vom Dritten durch Provisionen vergüteten Leistungen spielt es keine Rolle, ob die Vermittlungen innerhalb oder außerhalb der Dienstzeit stattfinden. Dies ist nicht auf Sachverhalte zu beziehen, in denen die Ausübung der Vermittlungstätigkeit innerhalb der Dienstzeit vertraglich ausgeschlossen (und auch ihre faktische Duldung nicht festgestellt) ist.

Schlagworte

Besondere Rechtsprobleme Verhältnis zu anderen Normen Materien Sozialversicherung Zivilrecht Vertragsrecht Entgelt Begriff Provision

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1995080281.X04

Im RIS seit

27.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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