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66/01 Allgemeines SozialversicherungsgesetzNorm
ASVG §4 Abs2;Rechtssatz
Bei Vorhandensein eines Leistungsinteresses des Dienstgebers in bezug auf die vom Dritten durch Provisionen vergüteten Leistungen spielt es keine Rolle, ob die Vermittlungen innerhalb oder außerhalb der Dienstzeit stattfinden. Dies ist nicht auf Sachverhalte zu beziehen, in denen die Ausübung der Vermittlungstätigkeit innerhalb der Dienstzeit vertraglich ausgeschlossen (und auch ihre faktische Duldung nicht festgestellt) ist.
Schlagworte
Besondere Rechtsprobleme Verhältnis zu anderen Normen Materien Sozialversicherung Zivilrecht Vertragsrecht Entgelt Begriff ProvisionEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1998:1995080281.X04Im RIS seit
27.11.2000