Index
10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VwGG §46 Abs1;Rechtssatz
Es ist einer Kanzleikraft, die auf die Wichtigkeit der Postaufgabe aufmerksam gemacht wird und versichert, sie gehe zur Post, zuzutrauen, daß sie den ihr gegebenen und von ihr bestätigten Auftrag erfüllt. Eine begleitende Kontrolle der Postaufgabe durch eine ansonsten verläßliche Kanzleikraft ist einem Rechtsanwalt nicht zumutbar, will man nicht dessen Sorgfaltspflicht überspannen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1998:1998140096.X01Im RIS seit
20.11.2000