RS Vwgh 1998/6/23 97/14/0149

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 23.06.1998
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Index

61/01 Familienlastenausgleich

Norm

FamLAG 1967 §30a Abs1;

Rechtssatz

Als Schulweg kann nicht jene Wegstrecke angesehen werden, die der Schüler - zumeist an Wochenenden - zwischen dem Hauptwohnort und einer weiteren Wohnung als Zweitunterkunft zurücklegt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1997140149.X03

Im RIS seit

01.06.2001

Zuletzt aktualisiert am

19.04.2018
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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