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66/01 Allgemeines SozialversicherungsgesetzNorm
ASVG §49 Abs1;Rechtssatz
Als Kriterium dafür, ob bestimmte Provisionen dem "Entgelt" iSd § 49 Abs 1 ASVG zuzurechnen seien, ist das "Leistungsinteresse" vor allem dort von Bedeutung (weil nicht selbstverständlich), wo nicht der Dienstgeber, sondern ein Dritter diese Provisionen zahlt (Hinweis E 17.9.1991, 90/08/0004, VwSlg 13471 A/1991; E 17.12.1992, 92/08/0060, als Beispiel für einen Fall, in dem das "Leistungsinteresse" - aus anderen Gründen - auch in einem zweipersonalen Verhältnis zu erörtern war).
Schlagworte
Entgelt Begriff ProvisionEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1998:1995080281.X02Im RIS seit
27.11.2000