RS Vwgh 1998/6/23 95/08/0281

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Veröffentlicht am 23.06.1998
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Index

66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

Norm

ASVG §49 Abs1;

Rechtssatz

Als Kriterium dafür, ob bestimmte Provisionen dem "Entgelt" iSd § 49 Abs 1 ASVG zuzurechnen seien, ist das "Leistungsinteresse" vor allem dort von Bedeutung (weil nicht selbstverständlich), wo nicht der Dienstgeber, sondern ein Dritter diese Provisionen zahlt (Hinweis E 17.9.1991, 90/08/0004, VwSlg 13471 A/1991; E 17.12.1992, 92/08/0060, als Beispiel für einen Fall, in dem das "Leistungsinteresse" - aus anderen Gründen - auch in einem zweipersonalen Verhältnis zu erörtern war).

Schlagworte

Entgelt Begriff Provision

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1995080281.X02

Im RIS seit

27.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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