Index
001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
AlVG 1977 §44 Abs1 Z1 impl;Beachte
Serie (erledigt im gleichen Sinn):97/08/0619 E 23. Februar 2000Rechtssatz
Für die jeweils im vorgesehenen, aber bis zur Erlassung der Verordnung gem § 79 Abs 11 erster Satz AlVG nicht in Kraft getretenen § 44 Abs 1 Z 2 AlVG angeführten Materien (darunter jeweils das Karenzurlaubsgeld) sollte nicht die Inkraftsetzung des § 44 Abs 1 Z 1 AlVG zum 1.7.1994 gemäß § 79 Abs 10 AlVG, sondern die § 44 Abs 1 AlVG betreffende Anordnung in § 79 Abs 11 zweiter Satz AlVG gelten; danach war in diesen Angelegenheiten die bisherige Fassung des § 44 Abs 1 AlVG somit diejenige vor der Nov BGBl 1994/314) mit der Maßgabe weiterhin anzuwenden, daß (soweit hier wesentlich) die Aufgaben und Befugnisse des Arbeitsamtes der jeweiligen regionalen Geschäftsstelle und diejenigen des Landesarbeitsamtes der Landesgeschäftsstelle oblagen.
Schlagworte
Anzuwendendes Recht Maßgebende Rechtslage VwRallg2European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1998:1995080115.X01Im RIS seit
18.02.2002Zuletzt aktualisiert am
01.12.2011