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62 ArbeitsmarktverwaltungNorm
AlVG 1977 §49 Abs1;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 95/08/0033Rechtssatz
Eine Verzögerung der beim Kontrolltermin zu belegenden Bemühungen um Arbeit (zum Nachweis der Arbeitswilligkeit iSd § 9 AlVG) - mag sie auch allenfalls unverschuldet sein - ergibt keinen triftigen Grund dafür, darüber hinaus auch dem Kontrolltermin ohne vorherige Herstellung eines entsprechenden Einvernehmens mit der Behörde fern zu bleiben.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1998:1995080032.X02Im RIS seit
18.10.2001