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10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
ASVG §308 Abs1;Rechtssatz
Der Bf verlor die während seines ersten pensionsversicherungsfreien Dienstverhältnisses erworbenen Beitragsmonate (gegen Erhalt des Erstattungsbeitrages). Konnte der Bf diesen Verlust 1993 nicht mehr dadurch abwenden, daß er auf eine Anrechnung von Ruhegenußvordienstzeiten verzichtete, insoweit eine solche Anrechnung zur Leistung eines Überweisungsbetrages nach § 308 Abs 1 ASVG führen mußte, so stand es ihm andererseits aufgrund der durch die 29te ASVGNov geschaffenen Rechtslage von vornherein frei, während seines ersten pensionsversicherungsfreien Dienstverhältnisses jederzeit, im besonderen also auch zu Beginn dieses Dienstverhältnisses, als Dienstnehmer selbst einen Antrag gem § 308 Abs 1 ASVG zu stellen. In Anbetracht dieser Gestaltungsmöglichkeit, die das Gesetz einem in ein pensionsversicherungsfreies Dienstverhältnis eingetretenen Dienstnehmer in § 308 Abs 1 letzter Satz ASVG (seit der 29ten ASVGNov) ausdrücklich einräumt und von der der Bf nur nicht Gebrauch gemacht hat, kann im Eintritt der nun von ihm bekämpften Rechtsfolgen keine Benachteiligung erblickt werden, die zu verfassungsrechtlichen Bedenken Anlaß gäbe.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1998:1995080257.X04Im RIS seit
27.02.2002