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50/01 GewerbeordnungNorm
GewO 1973 §74 Abs2 impl;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1990/09/25 90/04/0013 3Stammrechtssatz
Die Gewerbebehörde hat die Genehmigungsfähigkeit einer Betriebsanlage ausgehend von dem sich im Zeitpunkt der Erlassung des Bescheides ergebenden relevanten Sachverhalt ausschließlich nach den hiefür in Betracht kommenden gewerberechtlichen Vorschriften zu beurteilen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1998:1995040234.X03Im RIS seit
20.11.2000