RS Vwgh 1998/6/24 96/12/0189

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Veröffentlicht am 24.06.1998
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
63/08 Sonstiges allgemeines Dienstrecht und Besoldungsrecht

Norm

BGBG 1993 §15 Abs1;
BGBG 1993 §3 Z5;
BGBG 1993 §54 Abs2;
VwRallg;

Rechtssatz

Für die Erstattung des Ernennungsvorschlages und die Entschließung des Bundespräsidenten nach Wirksamkeitsbeginn des BGBG 1993 gilt das durch dieses Gesetz ausgeformte Gleichbehandlungsgebot, ungeachtet dessen, daß die Ausschreibung und das Verfahren zur Erstattung des Dreiervorschlages VOR dem Wirksamkeitsbeginn des BGBG 1993 gelegen waren (Hinweis B 14.5.1998, 98/12/0061 zur Anwendbarkeit des LDG 1984 idF 1996/329).

Schlagworte

Anzuwendendes Recht Maßgebende Rechtslage VwRallg2

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1996120189.X02

Im RIS seit

22.02.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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