RS Vwgh 1998/6/24 96/12/0189

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Veröffentlicht am 24.06.1998
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Index

63/08 Sonstiges allgemeines Dienstrecht und Besoldungsrecht

Norm

BGBG 1993 §15 Abs1;
BGBG 1993 §23;
BGBG 1993 §3 Z5;

Rechtssatz

Der Ersatzanspruch nach § 15 BGBG 1993 besteht unabhängig von einem Gutachten der Gleichbehandlungskommission.

Tatbestandsvoraussetzung ist, daß eine vom Bund zu vertretende Verletzung des Gleichbehandlungsgebotes nach § 3 Z 5 BGBG 1993 vorliegt und in der im BGBG 1993 vorgesehenen Art und Weise geltend gemacht wird.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1996120189.X03

Im RIS seit

22.02.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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