Index
41/02 StaatsbürgerschaftNorm
StbG 1985 §10 Abs1 Z1;Rechtssatz
Keinen "besonders berücksichtigungswürdigen Grund" stellt der Umstand dar, daß der Ehegatte der Staatsbürgerschaftswerberin beim Absturz des Flugzeuges eines österreichischen Luftfahrtunternehmens ums Leben kam, weil daraus weder das Fehlen des Schutzes des Heimatstaates noch ein besonders hohes Ausmaß an Integration abgeleitet werden kann.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1998:1998010223.X03Im RIS seit
20.11.2000