Index
41 Innere AngelegenheitenNorm
B-VG Art140 Abs1 / IndividualantragLeitsatz
Zurückweisung der Individualanträge auf Aufhebung des Aufenthaltsgesetzes und des §55 Ehegesetz mangels aktueller rechtlicher Betroffenheit der Antragstellerin (mit Ausländer verheiratete Inländerin)Rechtssatz
Die behaupteten Rechtswirkungen des Aufenthaltsgesetzes erweisen sich als bloße faktische Reflexwirkungen von an andere Personen, nämlich an Fremde (so auch an ihren aufenthaltsrechtlich als Fremden einzustufenden Ehegatten), gerichteten Normen (s. zB VfGH 27.11.1995 G263/94). Dies gilt grundsätzlich auch für den ebenfalls angefochtenen §55 EheG.
Entscheidungstexte
Schlagworte
VfGH / Individualantrag, Eherecht, AufenthaltsrechtEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:1997:G337.1997Dokumentnummer
JFR_10028990_97G00337_01