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50/01 GewerbeordnungNorm
GewO 1994 §74 Abs2;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1997/04/22 96/04/0119 2Stammrechtssatz
Die Frage, ob von einer Betriebsanlage ausgehende Emissionen eine Gefährdung iSd § 77 Abs 1 GewO 1994 oder eine unzumutbare Belästigung des Nachbarn bewirken, hängt nicht von der Widmung des Betriebsstandortes im Flächenwidmungsplan ab.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1998:1995040234.X02Im RIS seit
20.11.2000