RS Vwgh 1998/6/24 98/12/0058

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Veröffentlicht am 24.06.1998
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64/02 Bundeslehrer

Norm

BLVG 1965 §9 Abs2;
BLVG 1965 §9 Abs3;

Rechtssatz

§ 9 Abs 3 BLVG kommt für den Fall in Betracht, daß ein Lehrer in Befolgung einer verbindlichen Anordnung eines zuständigen Zwischenvorgesetzten (hier: Landesschulinspektor) de facto den Aufbau und die Besorgung der Verwaltung einer Lehrmittelsammlung wahrnimmt, deren organisationsmäßige Einrichtung erst zu einem späteren Zeitpunkt in Aussicht genommen wird.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1998120058.X05

Im RIS seit

18.02.2002

Zuletzt aktualisiert am

11.07.2008
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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