RS Vwgh 1998/6/24 98/04/0045

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Veröffentlicht am 24.06.1998
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
50/01 Gewerbeordnung

Norm

AVG §37;
AVG §45 Abs2;
GewO 1994 §152 Abs3;
GewO 1994 §368 Z9;

Rechtssatz

Es ist durchaus nicht ausgeschlossen, daß trotz Anwesenheit von konsumierenden und bezahlenden Gästen im Lokal nach der Sperrstunde, die bezahlte Getränke konsumierten, ein weiterer Zutritt von Gästen zur Betriebsanlage nicht mehr möglich gewesen und damit das Lokal nicht geöffnet war.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1998040045.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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