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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §37;Rechtssatz
Es ist durchaus nicht ausgeschlossen, daß trotz Anwesenheit von konsumierenden und bezahlenden Gästen im Lokal nach der Sperrstunde, die bezahlte Getränke konsumierten, ein weiterer Zutritt von Gästen zur Betriebsanlage nicht mehr möglich gewesen und damit das Lokal nicht geöffnet war.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1998:1998040045.X01Im RIS seit
20.11.2000