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63/01 Beamten-DienstrechtsgesetzNorm
BDG 1979 §137 Abs1 idF 1994/550;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1998/05/14 96/12/0306 2Stammrechtssatz
Der für die Einstufung eines konkreten Arbeitsplatzes notwendige Vergleich mit den als Richtverwendung genannten in Frage kommenden Arbeitsplätzen setzt voraus, daß die Arbeitsplätze hinsichtlich der in § 143 Abs 3 BDG 1979 genannten Kriterien untersucht und sodann in das Funktionszulagenschema eingeordnet werden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1998:1997120421.X03Im RIS seit
25.01.2001