RS Vwgh 1998/6/24 96/12/0288

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Veröffentlicht am 24.06.1998
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Index

63/02 Gehaltsgesetz

Norm

GehG 1956 §13a Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1990/05/21 89/12/0177 1

Stammrechtssatz

Der Frage des Verbrauches kommt nach § 13a Abs 1 GehG keine Bedeutung zu. Eine amtswegige Verpflichtung der Behörde, von der Regelung des § 13a Abs 5 GehG (Stundung) Gebrauch zu machen, besteht nicht.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1996120288.X02

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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