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41/02 StaatsbürgerschaftNorm
StbG 1985 §10 Abs1 Z1;Rechtssatz
Im Beschwerdefall kann der Einbürgerungswerber auf eine Reihe von Umständen verweisen (hier: Stellung eines Konventionsflüchtlings, österr Staatsbürgerschaft der Mutter und des Stiefvaters, seit 1.6.1990 Beschäftigung bei einer österr Stahlbaufirma und für das Unternehmen infolge seiner Ausbildung und Fremdsprachenkenntnisse wertvolle Stellung, sowie gute Deutschkenntnisse und besondere Verläßlichkeit und Leistungsbereitschaft), die ungeachtet seines erst achtjährigen inländischen Wohnsitzes in Summe eine ausnehmend hohe Integration ergeben. Der Fall des Einbürgerungswerbers unterscheidet sich demnach auf Grund konkreter Umstände in für die Verleihung der Staatsbürgerschaft relevanten Bereichen von der Situation, in der sich ein Fremder nach einem gleich langen inländischen Aufenthalt bei zu erwartenden Integrationsbemühungen üblicherweise befindet, sehr deutlich. Das Vorliegen eines "besonders berücksichtigungswürdigen Grundes" für die vorzeitige Verleihung der österr Staatsbürgerschaft ist daher zu bejahen (Hinweis E 22.4.1998, 97/01/0763).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1998:1998010087.X02Im RIS seit
18.02.2002