RS Vwgh 1998/6/24 97/12/0421

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Veröffentlicht am 24.06.1998
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Index

63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
63/06 Dienstrechtsverfahren

Norm

BDG 1979 §137 Abs1 idF 1994/550;
BDG 1979 §143 Abs1 idF 1994/550;
DVG 1984 §8 Abs1;

Rechtssatz

Ist ein unmittelbarer Vergleich der Arbeitsplätze mangels Gleichartigkeit der Aufgaben bzw Tätigkeiten gar nicht oder nur teilweise möglich, so muß das für die Einstufung in die jeweilige Funktionsgruppe hinsichtlich der gesetzlichen Kriterien maßgebende Wesen der Richtverwendungen genauso wie das Maß bzw die Gewichtung der vorgenommenen Bewertung nach den gesetzlichen Kriterien herausgearbeitet werden (hier: Arbeitsplatzbewertung eines Leiters des Verkehrsamtes).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1997120421.X04

Im RIS seit

25.01.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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