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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AsylG 1968 §1;Rechtssatz
Aus der Tatsache, daß der Asylwerber (ein Angehöriger der albanischen Bevölkerungsgruppe im Kosovo) als Teilnehmer einer von der Miliz und Sondereinheiten des Innenministers aufgelösten Demonstration verhaftet und sechs Tage festgehalten wurde, kann nicht ohne weitere Beweisergebnisse der Schluß gezogen werden, es handle sich dabei lediglich um polizeiliche Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der Ordnung, welche nicht auf die bei der Demonstration zum Ausdruck gebrachte politische Gesinnung bzw die ethnische Zugehörigkeit des Asylwerbers abzielten.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1998:1996010355.X01Im RIS seit
20.11.2000