RS Vwgh 1998/6/24 96/01/0355

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Veröffentlicht am 24.06.1998
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
41/02 Passrecht Fremdenrecht
49/01 Flüchtlinge

Norm

AsylG 1968 §1;
AsylG 1997 §7 impl;
AVG §37;
FlKonv Art1 AbschnA Z2;

Rechtssatz

Aus der Tatsache, daß der Asylwerber (ein Angehöriger der albanischen Bevölkerungsgruppe im Kosovo) als Teilnehmer einer von der Miliz und Sondereinheiten des Innenministers aufgelösten Demonstration verhaftet und sechs Tage festgehalten wurde, kann nicht ohne weitere Beweisergebnisse der Schluß gezogen werden, es handle sich dabei lediglich um polizeiliche Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der Ordnung, welche nicht auf die bei der Demonstration zum Ausdruck gebrachte politische Gesinnung bzw die ethnische Zugehörigkeit des Asylwerbers abzielten.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1996010355.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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