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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §260 Abs1;Rechtssatz
Der Rechtsmittelbehörde mangelt die Zuständigkeit zur Erlassung eines Abgabenbescheides an eine Person, die nicht bereits von der Behörde erster Instanz zu dieser Abgabe herangezogen worden ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1998:1997150218.X03Im RIS seit
20.11.2000